WegweiserEntscheidungshilfen für die Wahl einer ausgezeichneten Therapeutin


Den EMR-Guide nutzen

Der EMR-GuideEMR-Guide ist das Online-Verzeichnis für alle erfahrungsmedizinischen Therapeutinnen und Therapeuten, die mit dem EMR-Qualitätslabel ausgezeichnet sind. Dieses Gütesiegel unterstützt Sie bei der Suche nach einer geeigneten Fachperson, die sich kompetent um Ihre Gesundheit kümmert. Treffen Sie Ihre Wahl unter einer Vielzahl qualifizierter Therapeutinnen und Therapeuten und 210 Therapiemethoden und Berufsabschlüssen der Erfahrungsmedizin.

Nutzen Sie den EMR-Guide, wenn Sie eine erfahrungsmedizinische Behandlung wünschen und

  • schnell und einfach eine Therapeutin oder einen Therapeuten in Ihrer Nähe finden möchten, auf dessen Qualifikation und Kompetenz Sie sich verlassen können.
  • sich über eine bestimmte Behandlungsmethode informieren wollen.
  • wissen möchten, ob Ihr Versicherer diese Methode anerkennt.

Sie finden eine bestimmte Person nicht im EMR-Guide?

Hierfür gibt es folgende Gründe:

  • Die gesuchte Therapeutin hat kein EMR-Qualitätslabel. Der EMR-Guide ist ein exklusives Verzeichnis, in dem nur Therapeutinnen und Therapeuten mit diesem Gütesiegel gelistet sind.
  • Der gesuchte Therapeut hat bewusst auf den Eintrag im EMR-Guide verzichtet.

Eine Therapeutin wählen

Bei der Wahl einer Therapeutin oder eines Therapeuten verlässt man sich gerne auf die Empfehlung von Bekannten, denn die Einschätzung einer Vertrauensperson ist ein wichtiger Erfahrungswert. Menschen sind jedoch verschieden und während eine Behandlung bei einer Person gute Erfolge hat, kann sie bei einer anderen weniger Wirkung zeigen.

Einen anderen Blickwinkel steuert das EMR-Qualitätslabel bei: Es wird nach einem neutralen Bewertungsmassstab vergeben und bietet damit eine sachliche Entscheidungshilfe für die Therapeutenwahl.

Professionelle Therapeutinnen und Therapeuten...

  • fragen vor Behandlungsbeginn nach Beschwerden, der Krankengeschichte und der schulmedizinischen Diagnose.
  • klären über Möglichkeiten und Grenzen, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung auf.
  • informieren über den Behandlungsplan, die Kosten, Zahlungsmodalitäten und Versicherungsleistungen.
  • besprechen gemeinsam mit dem Patienten die Behandlungsziele und den Behandlungsablauf.
  • beantworten bereitwillig alle Fragen – auch wenn sie kritisch sind.
  • behandeln den Patienten stets respekt- und würdevoll und achten seine Rechte.
  • führen eine Patientendokumentation, die der Patient auf Wunsch einsehen kann.
  • stellen eine korrekte Rechnung, auch für die Abrechnung mit dem Krankenversicherer.
  • sind sich der Grenzen ihrer beruflichen Kompetenzen bewusst.
  • brechen die Behandlung ab, wenn sich keine Besserung zeigt, und leiten den Patienten bei Bedarf an einen erfahrungsmedizinischen Kollegen oder eine Ärztin weiter.
  • beenden die Behandlung, wenn die Behandlungsziele erreicht sind.

Dann sollten Sie misstrauisch werden:

  • Die Therapeutin oder der Therapeut weiss sofort, welche Beschwerden Sie haben, auch ohne Sie untersucht oder befragt zu haben.
  • Sie fühlen sich gedrängt, einer bestimmten Behandlung zuzustimmen.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut behauptet, die Behandlung habe keinerlei Risiken und Nebenwirkungen.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut weckt bei Ihnen falsche Hoffnungen auf eine vollständige oder umfassende Heilung.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut nutzt Ihr Abhängigkeitsverhältnis als Patient aus, zum Beispiel indem er mit Ihnen Beziehungen materieller, emotionaler oder sexueller Natur eingeht.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut äussert sich negativ über die Schulmedizin oder andere Behandlungsmethoden. Oder sie bzw. er verlangt von Ihnen, eine schulmedizinische Behandlung abzubrechen oder ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr einzunehmen.
  • Die Therapeutin oder der Therapeut droht damit, Ihre Beschwerden würden sich verschlimmern, wenn Sie ihre bzw. seine Anweisungen nicht befolgen.
  • Ihre Behandlung wird immer wieder verlängert und es werden eventuell sogar Vorauszahlungen verlangt.

Rat und Unterstützung

Sie haben ein Anliegen in Bezug auf Ihre Behandlung? Sprechen Sie Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten direkt an, die meisten Probleme lassen sich im offenen Gespräch klären.

Sie möchten mit einer externen Fachperson sprechen und eine neutrale Stelle hinzuziehen? Wenden Sie sich an die Ombudsstelle Erfahrungsmedizin bei der SPO Schweizerische Patientenorganisation. Für Patientinnen und Patienten ist die erste telefonische Beratung kostenlos, wenn sie bei einer EMR-Therapeutin oder einem EMR-Therapeuten in Behandlung sind. Bitte geben Sie dies im ersten Gespräch mit der Ombudsstelle Erfahrungsmedizin unbedingt an.

Logo der SPO Schweizerische Patientenorganisation
  • www.spo.ch
  • 044 252 54 22, Montag bis Donnerstag von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr

Eine Methode wählen

Das Spektrum an erfahrungsmedizinischen Behandlungsmethoden ist gross. Neben bekannten Methoden wie Traditionelle Chinesische Medizin oder Massage gibt es auch weniger bekannte Angebote wie Spiraldynamik oder Pferdegestützte Therapie.

Die grosse Vielfalt macht es für Laien nicht einfach herauszufinden, welche Methode zu den persönlichen Bedürfnissen passt. Was ist Craniosacral Therapie? Welche Behandlung erwartet mich, wenn ich eine Homöopathin aufsuche? Informationen über erfahrungsmedizinische Methoden, für die es EMR-zertifizierte Therapeutinnen und Therapeuten gibt, finden Sie im EMR-GuideEMR-Guide.

Weitere Informationsquellen

  • Rufen Sie einen Therapeuten an, der die gewünschte Behandlungsmethode anbietet. Er gibt sicher gerne Auskunft.
  • Suchen Sie im Internet nach dem Berufsverband für diese Methode und stellen Sie dort Ihre Fragen.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Hausärztin über erfahrungsmedizinische Behandlungsmöglichkeiten. Eventuell kennt sie Verfahren, die zu der erforderlichen schulmedizinischen Behandlung passen.

Wer bezahlt was?

Der Besuch bei einer Ärztin oder einem Arzt wird in der Regel von der Grundversicherung übernommen. Aber wer bezahlt, wenn Sie eine Akupunkteurin oder einen Osteopathen aufsuchen?

Erfahrungsmedizin ist Sache der privaten Zusatzversicherung

Die erfahrungsmedizinische Behandlung durch nicht-ärztliche Therapeutinnen und Therapeuten wird nur dann vom Krankenversicherer vergütet, wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Diese Zusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge. Sie unterstehen den Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, abgekürzt VVG. Das bedeutet, dass die Versicherer die Zusatzversicherungen weitgehend nach eigenem Ermessen gestalten und handhaben können. Welche Behandlungsmethoden vergütet werden, welche Kosten übernommen werden und welche Therapeutinnen und Therapeuten als Leistungserbringer akzeptiert werden – all dies ist von Versicherer zu Versicherer und von Vertrag zu Vertrag verschieden. Gleiches gilt auch für die Übernahme von Kosten aus dem Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention.

Auf das Kleingedruckte achten

Bei der Auswahl einer Zusatzversicherung für erfahrungsmedizinische Leistungen empfiehlt es sich, auf Folgendes zu achten:

  • Für welche Therapiemethoden übernimmt der Versicherer die Kosten? Viele Versicherer haben entsprechende Listen auf ihren Webseiten. Anhaltspunkte gibt auch die Versicherer-SucheVersicherer-Suche des EMR-Guide.
  • Welche Einschränkungen gelten für die Leistungserbringer? Häufig vergüten Versicherer nur Leistungen von Therapeutinnen oder Therapeuten, die bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. So setzen die meisten Schweizer Versicherer das EMR-Qualitätslabel voraus.
  • In welcher Höhe werden Kosten übernommen? Je nach Vertrag zahlt der Versicherer die Kosten unter Umständen nur zu einem bestimmten Teil, bis zu einer Obergrenze oder für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen.

Darüber hinaus passen die Versicherer die Listen der anerkannten Leistungserbringer und Behandlungsmethoden manchmal an, auch für bereits bestehende Verträge. Deshalb kann es passieren, dass die Kosten für eine bisher vergütete Therapie zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr übernommen werden.

Klären Sie unbedingt – am besten schriftlich – vor Beginn einer erfahrungsmedizinischen Behandlung bei Ihrem Versicherer ab, ob und in welcher Höhe die Kosten dafür übernommen werden.

Zusatzversicherung wechseln

Ein Wechsel der privaten Zusatzversicherung sollte sorgfältig überlegt werden. Oft gibt es Einschränkungen bei chronisch Kranken oder älteren Personen oder «Vorbehalte» bei bestimmten Vorerkrankungen. Das bedeutet, dass dann die Behandlungskosten für diese Erkrankung vom Versicherungsumfang ausgenommen sein können. Weitere Informationen zu diesem Thema gibt zum Beispiel die Stiftung für Konsumentenschutz.

Was zahlt die Grundversicherung?

Seit 2017 übernimmt die obligatorische Grundversicherung die Kosten für diese Methoden:

  • Akupunktur
  • Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin
  • anthroposophische Medizin
  • klassische Homöopathie
  • Pflanzenheilkunde (Phytotherapie)

Die Kosten werden nur dann von der Grundversicherung erstattet, wenn die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt mit Fähigkeitsausweis durchgeführt wurde. Auskunft darüber, wer über solch einen Ausweis verfügt, gibt das Medizinalberuferegister oder das Verzeichnis der FMH.

Wie bei allen Leistungen der Grundversicherung gilt auch hier:
Franchise und Selbstbehalt ist Sache der Patientin bzw. des Patienten.